Auszug

Was du beim ausziehen aus dem Wohnheim beachten solltest:

Gibt es eine Möglichkeit nach Ablauf des drei/vierjährigen Mietvertrags weiter hier zu wohnen?

Jein. Du hast die Möglichkeit beim Studentenwerk eine Verlängerung zu beantragen, die Frist wird in Einzelfällen verlängert. Es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung!

Wann muss ich kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Reiche deine schriftliche Kündigung beim Studentenwerk ein.

Kann ich meinem Nachmieter eventuell etwas hinterlassen?

Das Studentenwerk vermittelt keinen Kontakt zwischen den Mietern, wenn es von dir nicht ausdrücklich gewünscht wird. Informiere die zuständige Sachbearbeiterin.
Dein Nachmieter freut sich vielleicht über ein Bett oder ein Schränkchen und du ersparst dir das Entsorgen.

Wie werde ich ansonsten meine Möbel los, die ich nicht mitnehmen will?

Wende dich an den Hausmeister, der hilft dir weiter. Über gut erhaltene Sofas freuen sich auch die verschiedenen Einrichtungen innerhalb der Wohnheime.